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REKORD BEI DEN SAFETY DAYS 2019!

Es spricht sich herum: Eine Teilnahme an unseren Kuhnle Safety Days lohnt sich. Über 800 Teilnehmer haben 2019 im März eine unserer Bedienerschulungen, Unterweisungen oder Staplerschulungen im Rahmen der Kuhnle Safety Days besucht. Das ist Rekord!

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen immer mehr können, wissen und beachten, um unfallfrei zu arbeiten. Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient hier der Gefahrenvorbeugung. Die Unterweisung wird von allen Mitarbeitern und Selbständigen benötigt, die Hubarbeitsbühnen bedienen. Und muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und protokolliert werden.

Hier gehts zum Film der Kuhnle Safety Days 2019.

HUBARBEITSBÜHNEN SCHULUNG: UNSER KOMPLETTES SCHULUNGSPROGRAMM.

 

Wir bei Kuhnle legen größten Wert auf die Sicherheit unserer Kunden. Und dazu gehört – neben erstklassig gewarteten Arbeitsbühnen und einer intensiven Einweisung in das Gerät – auch ein umfangreiches Schulungsprogramm, das unseren Kunden alles mitgibt, was sie für das sichere Arbeiten ganz oben brauchen. Und was Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften verlangen. Von der Schulung nach BGG 500/966, die die Befähigung zur Bedienung einer Arbeitsbühne verlangt, bis zum Seminar über die Baustellensicherung nach RSA 93 ist alles dabei, was Arbeitgeber und –nehmer sicherer macht. Staplerschulungen mit anschließendem Staplerschein sowie die Möglichkeit zur Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer runden das Angebot ab. Und als IPAF-Schulungszentrum können wir die PAL-Card bieten, die mittlerweile von immer mehr großen Unternehmen als BGG 500/966-Nachweis gefordert wird. Dabei setzen wir auch das IPAF e-learning System ein, das den Kursteilnehmer größte zeitliche und räumliche Unabhängigkeit bietet, um die Inhalte der IPAF-Schulungen zu erarbeiten. Selbst die vom Gesetzgeber geforderte jährliche Unterweisung können wir als e-learning Modul anbieten!

Unsere durchdachten Arbeitsbühnen-Seminare zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter sicher und zuverlässig mit Arbeitsbühnen arbeiten und umgehen können. Im Verlauf dieser theorie- und praxisorientierten Arbeitsbühnen-Schulungen, die durch praktische Übungen sinnvoll ergänzt werden, erlangen Sie unter anderem auch Sicherheit im Umgang mit Konfliktsituationen. Geübt wird der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen. Gebote und Verbote im Umgang mit Arbeitsbühnen werden erläutert und die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen vermittelt.

 

ZERTIFIZIERUNG & QUALIFIZIERUNG

Zum Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Hubarbeitsbühnen Schulung, als Nachweis über die geeignete Ausbildung für die Berufsgenossenschaft oder für Ihre Kunden. Ergänzende Qualifizierungen für den sicheren und effizienten Umgang mit Arbeitsbühnen gewährleisten Ihnen unsere IPAF Schulungen – mit internationaler Anerkennung.

Basiswissen:

Welche Information brauche ich wann?
Unterweisung. Einweisung. Schulung.

Was wird vom Gesetzgeber gefordert, wann bin ich ausreichend informiert, welche Information brauche ich wann, wenn ich eine Arbeitsbühne sicher bedienen möchte? In unseren Seminaren und unserer Hubarbeitsbühnen Schulung vermitteln wir professionelles Know-how.

Eine Vielzahl von Begriffen, die wichtigsten hier kurz erklärt:

Die Unterweisung
Mitarbeiter müssen über mögliche Gefahren beim Umgang mit ihren Arbeitsmitteln – also auch Arbeitsbühnen – aufgeklärt werden. Dies nennt der Gesetzgeber „angemessene Unterweisung“. Zuständig ist der Unternehmer, der seine Mitarbeiter mit der Durchführung einer Aufgabe betraut. Diese Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und auch dokumentiert werden.

Die Einweisung
Der Gesetzgeber kennt diesen Begriff nicht. Eine Einweisung ist die Erklärung der Funktionen und Bedienung einer speziellen Maschine. Der Bediener wird im Umgang und den spezifischen Eigenschaften (Länge, Höhe, Breite, Gewicht, Steuerungs- und Bedienungsfunktionen, Sicherheitseinrichtungen usw.) des jeweiligen an diesem Tag benötigten Gerätes eingewiesen. Das gleiche Fahrzeug mit einem anderen Baujahr oder von einem anderen Hersteller hat andere Bedienfunktionen, daher ist diese Einweisung bei jeder Geräteanmietung vorzunehmen. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber höchst sinnvoll, wenn der tatsächliche Bediener eingewiesen wird. Bei Kuhnle eine Selbstverständlichkeit, dass wir Ihre Mitarbeiter intensiv über unsere Arbeitsbühnen informieren.


Die Schulung
Geht weiter als eine reine Einweisung. Sie ist ein strukturierter Prozess, der den Teilnehmern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, damit sie ihre Arbeitsgeräte einsetzen können. Ein geschulter Bediener einer Arbeitsbühne weiß zum Beispiel, dass er vor dem Einsatz eine Maschinenprüfung macht. Dass er den Einsatzort inspizieren muss. Wie Stützausleger, Stabilisatoren oder Unterlegplatten korrekt eingesetzt werden müssen. Wie man sicher arbeitet. Das ist mehr, als das Erkennen von Knöpfen und Hebeln und ist die Basis der Arbeit mit Hubarbeitsbühnen. Die Berufsgenossenschaften haben in der BGG 966 die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Arbeitsbühnen neu geregelt. Dieser Grundsatz verpflichtet Sie, beim Bedienen von Arbeitsbühnen eine Ausbildung (mind. 1 Tag mit praktischer und theoretischer Prüfung) vorzuweisen, dieser Grundsatz wird vom Gesetzgeber geprüft und ist bindend. Der “bbi - Bundesverband Baumaschinen” hat in Kooperation mit der “Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution” einen “Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” entworfen. Dieser Grundsatz verpflichtet Sie, beim Bedienen von Arbeitsbühnen eine Qualifikation vorzuweisen – dieser Grundsatz wird vom Gesetzgeber geprüft. Und voraussichtlich bindend übernommen.

Fazit

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Einweisung ist notwendig, um die spezielle Arbeitsbühne, seien es Scherenbühnen, Teleskopbühnen oder andere, kennen zu lernen. Aber die Schulung ist für jeden verantwortlichen Arbeitgeber ein sicherheitsrelevantes und Effizienz steigerndes Muss.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften fordert: Arbeitsbühnen Sicherheit
Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für den Betrieb und Bedienung einer Hebebühne (BGR 500, Kap. 2.10) stellen klar: Sicherheit geht vor.
Es werden konkrete Anforderungen nicht nur an das Bedienpersonal gestellt, sondern auch an den Unternehmer – das heißt an Sie:

  • Die Benutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Bedienung der Arbeitsbühne unterwiesen sein.
  • Die Befähigung zum Bedienen muss gegenüber dem Unternehmer (Arbeitgeber) nachgewiesen werden. (Schulung nach BGG 966)
  • Die Benutzer müssen vom Unternehmer (Arbeitgeber) ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.