AUSBILDUNG ANWENDER LADUNGSSICHERUNG
Jeder Beschäftigte, der mit Ladungssicherung beschäftigt ist, benötigt eine Ausbildung nach den aktuellen Vorschriften der Berufsgenossenschaft . Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Ladungssicherungspersonen einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.
Zielgruppe
Mitarbeiter die im Unternehmen mit Ladungssicherung in Kontakt kommen. LKW-Fahrer, Staplerfahrer, Verlader oder Logistikleitung.
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, VDI 2700a, DIN EN 12195.
Theoretischer Befähigungsnachweis
Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Ladungssicherung, Zurrmittel, Zubehör zur Ladungssicherung, Betrieb allgemein, Regelmäßige technische Prüfung, Betriebliches Ladungssicherungskonzept, Prüfmittel Vorspannkraft, Handkraft, Reibwerte, Multiple Choice Theorieprüfung
Praktischer Befähigungsnachweis
Einweisung in Landungssicherungsmethoden
Sicherungsübungen
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre.
Nachweis
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat dokumentiert.
Gültigkeit
Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.