IPAF SCHULUNGEN

 

Kuhnle ist IPAF Mitglied und gibt IPAF-Schulungen in Stuttgart
IPAF Hubarbeitsbühnen Schulung

Jetzt neu im Kuhnle IPAF-Schulungszentrum: Die jährliche Unterweisung als e-learning Modul. Voraussetzung ist der Besitz der PAL-Card oder eine Basisschulung unserer Kuhnle Card. Dann geht es ganz einfach: E-Mail-Adresse oder Handynummer genügt und schon kann man die Unterweisung per IPAF Dashboard elektronisch durchführen.

Zwei Wege führen zur PAL-Card: Analog bei einem Kurs im Schulungszentrum oder digital über das IPAF e-learning System. Der Schlusspunkt der Ausbildung: Die Prüfungen im Schulungszentrum und der Erwerb der PAL-Card.

Um die PAL-Card zu erhalten, muss sowohl eine praktische als auch eine schriftliche Prüfung absolviert werden. Das Wissen für diese Prüfungen erarbeitet man sich entweder in unseren Schulungen im Schulungszentrum oder mit Hilfe des IPAF eLearning-Moduls auch bei sich zu Hause oder am Arbeitsplatz.
So ist man beim Lernen zeitlich und räumlich flexibler und unabhängig. Das Programm beinhaltet viele interaktive Elemente, der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Schulung. Auch in den Kursen wird das e-learning Modul eingesetzt – das ermöglicht es dem Kursleiter, auf die individuellen Anforderungen jedes einzelnen Teilnehmers einzugehen. Nach dem Online-Lernen folgt eine beaufsichtigte Theorieprüfung in einem IPAF Schulungszentrum sowie eine mindestens halbtägige Praxisschulung und -prüfung.

Folgende Befähigungen können in unserem Schulungszentrum erworben werden:

AUSBILDUNG ZUM IPAF ARBEITSBÜHNEN BEDIENER

Jeder Mitarbeiter/Beschäftigte der mit einer Arbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG-Vorschriften. Der zertifizierte Standard von IPAF gibt zusätzliche Sicherheit für qualitätsgeprüft Ausbildung. Im Ausland wird generell die PAL-Card als Bedienernachweis verlangt. Aber immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger PAL-Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Arbeitsbühnenbediener einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein

Zielgruppe
Mitarbeiter die im Unternehmen mit mobilen Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Hubarbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen im In,- und Ausland arbeiten sollen. Rechtliche Grundlagen: BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898

Inhalt Theorie
Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen, Antriebsarten,- Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige technische Prüfung, Umgang mit Last, Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA, Verkehrsregeln, Verkehrswege, Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt, Multiple Choice Theorieprüfung.

Praktischer Befähigungsnachweis
Einweisung an der Hubarbeitsbühne, Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien. Es wird nach den Praxiskategorien MEWP (Mobile elevating working platform) ausgebildet:
1a) Senkrechtbühne abgestützt
1b) Auslegerbühnen abgestützt
3a) Senkrechtbühne mobil
3b) Auslegerbühne mobil

Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Nachweis
Die erfolgreiche Ausbildung wird mittels IPAF PAL-Card , Zertifikat und IPAF Logbuch dokumentiert.

Gültigkeit
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt in Deutschland unbefristet, da die IPAF Ausbildung von der Berufsgenossenschaft entsprechend DGUV Grundsatz 308-008 anerkannt wird (also auch eine abgelaufene PAL-Card ist aktuell gültiger nationaler Befähigungsnachweis). Für Einsätze bei denen eine gültige Bediener PAL-Card notwendig ist, muss die PAL-Card alle 5 Jahre durch erneute Fahrprüfung verlängert werden...

AUSBILDUNG ZUM IPAF ARBEITSBÜHNEN EINWEISER

Jeder Mitarbeiter/ Beschäftigte der mit einer Arbeitsbühne arbeitet, benötigt eine Einweisung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Der zertifizierte Standard von IPAF gibt zusätzliche Sicherheit für qualitätsgeprüfte Einweisung. Immer öfters schreiben Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger PAL-Card und Einweisung durch einen IPAF Einweiser eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Arbeitsbühnenbediener einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.

Zielgruppe
Mitarbeiter/Beschäftigte die als Einweiser „Demonstrator“ im Unternehmen für mobile Arbeitsbühnen tätig werden sollen und den IPAF Standard PAL-Card nutzen wollen, bzw. im Ausland Arbeitsbühnen einweisen sollen. Rechtliche Grundlagen: BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.

Theoretischer Befähigungsnachweis
Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen, Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige technische Prüfung, Umgang mit Last, Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA, Verkehrsregeln, Verkehrswege, Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt, Multiple Choice Theorieprüfung.

Praktischer Befähigungsnachweis
Durchführungsverfahren von Einweisungen
Einweisungen entsprechen den Eigenarten des Herstellertyps
Einweisungsübungen mit Fahrprüfung.

Es wird nach den Praxiskategorien MEWP (Mobile elevating working platform) ausgebildet:
1a) Senkrechtbühne abgestützt
1b) Auslegerbühnen abgestützt
3a) Senkrechtbühne mobil
3b) Auslegerbühne mobil

Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Nachweis
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels IPAF PAL-Card und Zertifikat und IPAF „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.

Gültigkeit
Der personenbezogene Einweiserausweis gilt in Deutschland unbefristet, da die IPAF Ausbildung von der Berufsgenossenschaft entsprechend DGUV Grundsatz 308-008 anerkannt wird (also auch eine abgelaufene PAL-Card ist aktuell gültiger nationaler Befähigungsnachweis). Für Einsätze bei denen eine gültige Einweiser PAL-Card notwendig ist, muss die PAL-Card alle 5 Jahre durch erneute Fahrprüfung verlängert werden. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Einweiser schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.