UNTERWEISUNG VON BEDIENERN MOBILER ARBEITSMITTEL
Mitarbeiter sind auch nur Menschen und können im Berufsalltag Vorgaben und Verhaltensregeln für das Bedienen von mobilen Arbeitsmitteln vergessen. Oder es schleicht sich schlicht weg Routine ein bzw. man gewöhnt sich an falsche Verhaltensweisen.
Damit dies nicht zur Sicherheitslücke im Unternehmen wird muss einmal im Jahr eine Auffrischung/Unterweisung stattfinden. Unternehmer und Vorgesetze die dies nicht regelmäßig durchführen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.
Zielgruppe
Mitarbeiter die mit mobilen Arbeitsmitteln beschäftigt sind und hierzu einen Befähigungsnachweis haben. Staplerfahrer, Kranfahrer, Hubarbeitsbühnenfahrer, Ladungssicherungspersonal.
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 1, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel.
Inhalte
Wiederholung der wichtigsten Grundsätze und Verhaltensregeln zu den jeweiligen mobilen Arbeitsmitteln, Erfahrungen aus dem Stand der Technik, Unfallgeschehen, Erfahrungsaustausch aus der betrieblichen Praxis.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre.
Nachweis
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat dokumentiert.
Die Unterweisung kann für Besitzer der PAL Card oder der Kuhnle Card auch als e-learning Modul durchgeführt werden. Siehe IPAF-Schulungen.