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  • Qualifizierung

    IPAF-Ausbildung zum Bediener von fahrbahren Hubarbeitsbühnen nach ISO 18878

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    IPAF-Aubildung zum Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen mit internationaler Gültigkeit - Präsenzkurs

    Allgemeine Informationen

    Jeder Mitarbeiter / Beschäftigte der mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger Bediener Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.

     

    Rechtliche Grundlagen

    BetrSichV § 12, TRBS 2111, Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.

     

    Zielgruppe

    Mitarbeiter die mobile Arbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen. Für Einsätze im Ausland bitte Kuhnle IPAF Bedienerschulung beachten.

     

    Voraussetzung

    Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten Deutsch-Sprachkenntnissen können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.

     - Gefährdungen
    - Wichtige Dokumente (Betriebsanleitung / Betriebsanweisung)
    - Sicherheitseinrichtungen
    - PSA / PSAgA
    - Aufstellen und Inbetriebnahme am Arbeitsort (Standsicherheit)
    - Sicht- und Funktionsprüfung
    - Steigung und Gefälle
    - Reichweitendiagramm

    Teilnehmerzertifikat und ePAL/ PAL Card (Bedienerausweis)

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