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  • Qualifizierung

    Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008

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    Allgemeine Informationen

    Jeder Mitarbeiter / Beschäftigte der mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger Bediener Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.

     

    Zielgruppe

    Mitarbeiter die mobile Arbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen. Für Einsätze im Ausland bitte Kuhnle IPAF Bedienerschulung beachten.

    BetrSichV § 12, TRBS 2111, Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.

    Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten Deutsch-Sprachkenntnissen können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.

    Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen,- Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige technische Prüfung, Umgang mit Last,- Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA, Verkehrsregeln, Verkehrswege, Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt, Multiple Choice Theorieprüfung.

    Einweisung an der Hubarbeitsbühne, Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien. Es wird nach den Praxiskategorien ausgebildet:
    1a) Senkrechtbühne abgestützt
    1b) Auslegerbühnen abgestützt
    3a) Senkrechtbühne mobil
    3b) Auslegerbühne mobil