Allgemeine Informationen
Jeder Mitarbeiter / Beschäftigte der mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger Bediener Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.
Zielgruppe
Mitarbeiter die mobile Arbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen. Für Einsätze im Ausland bitte Kuhnle IPAF Bedienerschulung beachten.