Jeder Beschäftigte, der mit Ladungssicherung beschäftigt ist, benötigt eine Ausbildung nach den aktuellen Vorschriften der Berufsgenossenschaft . Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Ladungssicherungspersonen einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.
Zielgruppe
Mitarbeiter die im Unternehmen mit Ladungssicherung in Kontakt kommen. LKW-Fahrer, Staplerfahrer, Verlader oder Logistikleitung.
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, VDI 2700a, DIN EN 12195.