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  • Arbeitsbühne in ausgefahrenem Zustand, darauf drei Personen in Rot, vor leicht wolkigem blauen Himmel.

    Schu­lungen

    Mit Kuhnle ganz sicher oben arbeiten

    Alles was Sie für sicheres Arbeiten brauchen

    Kuhnle Akademie Logo

    Wir bei Kuhnle legen großen Wert auf Sicherheit. Neben gewarteten Arbeitsbühnen gehört dazu auch ein umfassendes Schulungsprogramm. Ob BGG 500/966, Baustellensicherung nach RSA 93, Staplerschein oder EU-Berufskraftfahrer – unsere Schulungen machen Sie fit für den Einsatz. Als IPAF-Schulungszentrum bieten wir auch die PAL-Card an, die von vielen Unternehmen gefordert wird. Dank IPAF e-learning und digitalen Modulen sind zeitlich flexible Schulungen – auch zur gesetzlich geforderten jährlichen Unterweisung – möglich.

    Warnzaun.

    Unsere durchdachten Arbeitsbühnen-Seminare zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter sicher und zuverlässig mit Arbeitsbühnen arbeiten und umgehen können. Im Verlauf dieser theorie- und praxisorientierten Arbeitsbühnen-Schulungen, die durch praktische Übungen sinnvoll ergänzt werden, erlangen Sie unter anderem auch Sicherheit im Umgang mit Konfliktsituationen. Geübt wird der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen. Gebote und Verbote im Umgang mit Arbeitsbühnen werden erläutert und die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen vermittelt.

    IPAF Logo

    Zum Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Hubarbeitsbühnen Schulung, als Nachweis über die geeignete Ausbildung für die Berufsgenossenschaft oder für Ihre Kunden. Ergänzende Qualifizierungen für den sicheren und effizienten Umgang mit Arbeitsbühnen gewährleisten Ihnen unsere IPAF Schulungen – mit internationaler Anerkennung.

    Alle Kuhnle Schulungsthemen

    • Unterweisung

      Arbeitsschutz für Vorgesetzte

    • Unterweisung

      Gefährdungsbeurteilung

    • Unterweisung

      Alkohol und Drogen (Vorgesetzten)

    • Unterweisung

      Fremdfirmenkoordinator

    • Unterweisung

      Beinaheunfälle

    • Unterweisung

      Sicherheitsbeauftragter

    • Unterweisung

      Jährliche Wiederholungsunterweisung Gabelstapler

    • Unterweisung

      Schubmaststapler

    • Unterweisung

      Zugmaschinen (Schlepper) und Anhänger

    • Unterweisung

      Mitgänger-Flurförderzeuge

    • Unterweisung

      Kranführer (Brücken- und Portalkran)

    • Unterweisung

      Jährliche Wiederholungsunterweisung mobile Hubarbeitsbühnen

    • Unterweisung

      Hubarbeitsbühnen

    • Unterweisung

      Teleskopstapler

    • Unterweisung

      LKW-Ladekran

    • Unterweisung

      Erdbaumaschinen (Bagger)

    • Unterweisung

      Dienstwagen (allgemein)

    • Unterweisung

      Dienstwagen Herbst & Winter

    • Unterweisung

      Anschlagen von Lasten

    • Unterweisung

      Indoorschlepper

    • Unterweisung

      E-Boy

    • Unterweisung

      Kommissionierstapler

    • Unterweisung

      Gabelstapler (Batterie)

    • Unterweisung

      Gabelstapler (Arbeitsbühne)

    • Unterweisung

      Gabelstapler (Öffentlicher Straßenverkehr)

    • Unterweisung

      Mobilkranführer

    • Unterweisung

      Fahrrad und Pedelec

    • Unterweisung

      Büroarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz)

    • Unterweisung

      Vorbeugender Brandschutz

    • Unterweisung

      Erste Hilfe

    • Unterweisung

      Heben und Tragen

    • Unterweisung

      Gehörschutz

    • Unterweisung

      Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    • Unterweisung

      Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

    • Unterweisung

      Defibrillator

    • Unterweisung

      Alkohol und Drogen

    • Unterweisung

      Psychische Gesundheit (Stress)

    • Unterweisung

      Hautschutz

    • Unterweisung

      Sicherheitskennzeichnung

    • Unterweisung

      Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle

    • Unterweisung

      Leitern und Tritte

    • Unterweisung

      Homeoffice

    • Unterweisung

      Druckgasflaschen

    • Unterweisung

      Explosionsschutz

    • Unterweisung

      Arbeiten mit Druckluft

    • Unterweisung

      Ladungssicherung auf Fahrzeugen

    • Unterweisung

      Laserschutz

    • Unterweisung

      Strahlenschutz

    • Unterweisung

      Batterieladegerät

    • Unterweisung

      Aufzüge

    • Unterweisung

      Förderbänder

    • Unterweisung

      Einsatz mit Fahrgerüsten

    • Unterweisung

      Fassadengerüste

    • Unterweisung

      Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

    • Unterweisung

      Erlaubnisschein

    • Unterweisung

      Stich- und Schnittverletzungen

    • Unterweisung

      Ziehen und Schieben

    • Unterweisung

      Sicheres Arbeiten auf Baustellen

    • Qualifizierung

      IPAF-Ausbildung zum Bediener von fahrbahren Hubarbeitsbühnen nach ISO 18878

    • Unterweisung

      Infektionsschutz

    • Unterweisung

      Personalhygiene

    • Qualifizierung

      Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

    • Unterweisung

      Informationssicherheit

    • Unterweisung

      Datenschutz (DSGVO)

    • Unterweisung

      Compliance

    • Unterweisung

      Schicht- und Nachtarbeit

    • Unterweisung

      Mutterschutz

    • Unterweisung

      Jugendschutz

    • Unterweisung

      Arbeitszeitgesetz

    • Unterweisung

      Arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung

    • Unterweisung

      Energiemanagement

    • Unterweisung

      Gefahrstoffe

    • Unterweisung

      Gefahrstofftransport (Gefahrgut)

    • Unterweisung

      Kühlschmierstoffe

    • Unterweisung

      Flüssiggase

    • Unterweisung

      Stäube (Steinstäube)

    • Unterweisung

      Wassergefährdende Stoffe

    • Unterweisung

      CRM-Stoffe

    • Unterweisung

      Kohlendioxid

    • Unterweisung

      Säuren und Laugen

    • Unterweisung

      Legionellen

    • Unterweisung

      Heiße Medien

    • Unterweisung

      Hydraulikflüssigkeiten

    • Unterweisung

      Mineralwolle-Dämmstoffe

    • Qualifizierung

      Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008

    • Unterweisung

      Jährliche Wiederholungsunterweisung mobile Hubarbeitsbühnen

    • Unterweisung

      Jährliche Wiederholungsunterweisung mobile Hubarbeitsbühnen

    • Unterweisung

      Jährliche Wiederholungsunterweisung Gabelstapler

    • Unterweisung

      Gefahren des elektrischen Stromes

    • Unterweisung

      Die 5 Sicherheitsregeln

    • Unterweisung

      Arbeiten unter Spannung

    • Unterweisung

      Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

    • Unterweisung

      Elektromagnetische Felder (EMF)

    • Unterweisung

      Arbeiten mit elektrischen Arbeitsmitteln

    • Qualifizierung

      Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

    • Qualifizierung

      IPAF-Ausbildung zum Bediener von fahrbahren Hubarbeitsbühnen nach ISO 18878

    • Qualifizierung

      Verantwortlicher RSA 21

    • Unterweisung

      Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

    • Qualifizierung

      Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008

    Basiswissen

    Alles zu unseren Schulungs­angeboten

    Welche Information brauche ich wann?

    Was wird vom Gesetzgeber gefordert, wann bin ich ausreichend  informiert, welche Information brauche ich wann, wenn ich eine  Arbeitsbühne sicher bedienen möchte? In unseren Seminaren und unserer  Hubarbeitsbühnen Schulung vermitteln wir professionelles Know-how.
    Eine Vielzahl von Begriffen, die wichtigsten hier kurz erklärt:

    Mitarbeiter müssen über mögliche Gefahren beim Umgang mit ihren Arbeitsmitteln – also auch Arbeitsbühnen – aufgeklärt werden. 
    Dies nennt der Gesetzgeber „angemessene Unterweisung“. 
    Zuständig ist der Unternehmer, der seine Mitarbeiter mit der Durchführung einer Aufgabe betraut. 
    Diese Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und auch dokumentiert werden.

    Der Gesetzgeber kennt diesen Begriff nicht. 
    Eine Einweisung ist die Erklärung der Funktionen und Bedienung einer speziellen Maschine. 
    Der Bediener wird im Umgang und den spezifischen Eigenschaften (Länge, Höhe, Breite, Gewicht, Steuerungs- und Bedienungsfunktionen, Sicherheitseinrichtungen usw.) des jeweiligen an diesem Tag benötigten Gerätes eingewiesen. 
    Das gleiche Fahrzeug mit einem anderen Baujahr oder von einem anderen Hersteller hat andere Bedienfunktionen, daher ist diese Einweisung bei jeder Geräteanmietung vorzunehmen. 
    Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber höchst sinnvoll, wenn der tatsächliche Bediener eingewiesen wird. 
    Bei Kuhnle eine Selbstverständlichkeit, dass wir Ihre Mitarbeiter intensiv über unsere Arbeitsbühnen informieren.

    Geht weiter als eine reine Einweisung. 
    Sie ist ein strukturierter Prozess, der den Teilnehmern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, damit sie ihre Arbeitsgeräte einsetzen können. 
    Ein geschulter Bediener einer Arbeitsbühne weiß zum Beispiel, dass er vor dem Einsatz eine Maschinenprüfung macht. Dass er den Einsatzort inspizieren muss. Wie Stützausleger, Stabilisatoren oder Unterlegplatten korrekt eingesetzt werden müssen. Wie man sicher arbeitet. 
    Das ist mehr, als das Erkennen von Knöpfen und Hebeln und ist die Basis der Arbeit mit Hubarbeitsbühnen. 
    Die Berufsgenossenschaften haben in der BGG 966 die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Arbeitsbühnen neu geregelt. 
    Dieser Grundsatz verpflichtet Sie, beim Bedienen von Arbeitsbühnen eine Ausbildung (mind. 1 Tag mit praktischer und theoretischer Prüfung) vorzuweisen, dieser Grundsatz wird vom Gesetzgeber geprüft und ist bindend. 
    Der “bbi - Bundesverband Baumaschinen” hat in Kooperation mit der “Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution” einen “Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” entworfen. 
    Dieser Grundsatz verpflichtet Sie, beim Bedienen von Arbeitsbühnen eine Qualifikation vorzuweisen – dieser Grundsatz wird vom Gesetzgeber geprüft. Und voraussichtlich bindend übernommen.

    Fazit

    Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Einweisung ist notwendig, um die spezielle Arbeitsbühne, seien es Scherenbühnen, Teleskopbühnen oder andere, kennen zu lernen. Aber die Schulung ist für jeden  verantwortlichen Arbeitgeber ein sicherheitsrelevantes und Effizienz  steigerndes Muss.

     

    Berufsgenossenschaft

    Die Berufsgenossenschaften fordert: Arbeitsbühnen Sicherheit

    Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für den Betrieb und Bedienung einer  Hebebühne (BGR 500, Kap. 2.10) stellen klar: Sicherheit geht vor.
Es werden konkrete Anforderungen nicht nur an das Bedienpersonal gestellt, sondern auch an den Unternehmer – das heißt an Sie:

    • Die Benutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Bedienung der Arbeitsbühne unterwiesen sein.
    • Die Befähigung zum Bedienen muss gegenüber dem Unternehmer (Arbeitgeber) nachgewiesen werden. (Schulung nach BGG 966)
    • Die Benutzer müssen vom Unternehmer (Arbeitgeber) ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.