Welche Information brauche ich wann?
Was wird vom Gesetzgeber gefordert, wann bin ich ausreichend informiert, welche Information brauche ich wann, wenn ich eine Arbeitsbühne sicher bedienen möchte? In unseren Seminaren und unserer Hubarbeitsbühnen Schulung vermitteln wir professionelles Know-how.
Eine Vielzahl von Begriffen, die wichtigsten hier kurz erklärt:
Fazit
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Einweisung ist notwendig, um die spezielle Arbeitsbühne, seien es Scherenbühnen, Teleskopbühnen oder andere, kennen zu lernen. Aber die Schulung ist für jeden verantwortlichen Arbeitgeber ein sicherheitsrelevantes und Effizienz steigerndes Muss.
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften fordert: Arbeitsbühnen Sicherheit
Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für den Betrieb und Bedienung einer Hebebühne (BGR 500, Kap. 2.10) stellen klar: Sicherheit geht vor.
Es werden konkrete Anforderungen nicht nur an das Bedienpersonal gestellt, sondern auch an den Unternehmer – das heißt an Sie:
- Die Benutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Bedienung der Arbeitsbühne unterwiesen sein.
- Die Befähigung zum Bedienen muss gegenüber dem Unternehmer (Arbeitgeber) nachgewiesen werden. (Schulung nach BGG 966)
- Die Benutzer müssen vom Unternehmer (Arbeitgeber) ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.