Jeder Mitarbeiter/Beschäftigte der mit einem Gabelstapler arbeitet benötigt nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Staplerfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.
Zielgruppe
Mitarbeiter/Beschäftigte die im Unternehmen mit Gabelstapler fahren sollen, und hierzu bereits Erfahrung im Umgang mit Staplern gesammelt haben. Teilnehmer ohne Erfahrung können zusätzliche Praxisausbildung bekommen.
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Grundsatz 308-001.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung und praktische Vorerfahrung im Fahren von Gabelstaplern.