Ein Aufzug ist ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt und dabei Personen und/oder Lasten transportiert. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Aufzugsanlage für die am Betriebsort vorhandenen Bedingungen geeignet ist und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung nach dem Stand der Technik die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Benutzer der Aufzugsanlage gewährleistet sind. Diese Sicherheit ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn sich die Benutzer in Personen- und Lastenaufzügen richtig verhalten.